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  • 12.04.2024 · Nachricht · PV-Anlagen

    PV-Anlage wird ab 2022 rückwirkend steuerfrei: Ist die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG für 2021 trotzdem noch zulässig?

    | Ein SSP-Leser hat im Jahr 2021 eine PV-Anlage mit 10,25 kWp installiert. Seit 2022 ist sie nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Für 2021 hatte der Anlagenbetreiber die Sonder-AfA von 20 Prozent nach § 7g Abs. 5 EStG geltend gemacht. Jetzt hat das Finanzamt den Steuerbescheid für 2021 geändert und die Sonder-AfA mit Verweis auf das BMF-Schreiben vom 17.07.2023 (Az. IV C 6 – S 2121/23/10001 :001, Abruf-Nr. 236439 ) rückwirkend auf null Euro reduziert. Zu Recht? |

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